Die Ergebnisse
Minderheiten und ihre Grundrechte in Köln Porz von 1870 bis heute  -
Verstöße gegen justizielle Rechte
1)


Jüdische Bevölkerung 1870 - 1933

  Verstöße Kapitel  
Keine öffentlichen, rechtlichen oder behördlichen Verstöße feststellbar.    


Jüdische Bevölkerung 1933 - 1945

  Verstöße Kapitel  

 

Erteilung der Umbaugenehmigung zur Umwandlung
der Synagoge in Zündorf gegen die Regeln des
preußischen Baurechtes
Drastische Strafen bei Verstößen gegen die
nationalsozialistischen Gesetze und Verordnungen
(Verletzung von Rechtsgrundsätzen und der
Verhältnismäßigkeit von Straftaten und Strafen)


2.1.10


2.1.10

 


Afrikanische Kriegsgefangene und Besatzungssoldaten
(Rheinlandbastarde) in Porz
1914 - 1926

  Verstöße Kapitel  



Kein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
Fehlende Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
Nürnberger Gesetze ("Rassenschande")

3.1.01
3.1.01
3.1.03
3.1.01
 


Fremd- und Zwangsarbeiter in Porz 1939 - 1945

  Verstöße Kapitel  










 
Übertragung originärer Polizeiaufgaben an die
SA in der Zeit der "Machtergreifung"
Drastische Strafen bei Verstößen gegen die
nationalsozialistischen Gesetze und Verordnungen
(Verletzung von Rechtsgrundsätzen und der
Verhältnismäßigkeit von Straftaten und Strafen)
Kein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

Sondergerichtsbarkeit der SS bei der Behandlung
von Sabotagefällen in Industriebetrieben

4.1.04


4.1.04
4.1.06
4.1.02
4.1.04
4.1.06

4.1.09
 


Die belgischen Besatzungstruppen in Porz 1951 - 2004

  Verstöße Kapitel  
Keine öffentlichen, rechtlichen oder behördlichen Verstöße feststellbar.    

 

Migranten in Porz 1945 bis heute

  Verstöße Kapitel  
Keine öffentlichen, rechtlichen oder behördlichen Verstöße feststellbar.    

 

 

Quelle:

1)  Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in: Amtsblatt
     der Europäischen Gemeinschaften, 18.12.2000, C 364, S. 9-21.

     KAPITEL VI : Justizielle Rechte








 
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten
und Strafen
Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden

Art.  47
Art.  48


Art.  49

Art.  50
 



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