Die Synagogengemeinde Zündorf wird selbstständig
 
Als im Jahre 1901 die Bürgermeisterei Mülheim aus dem Landkreis Mülheim ausgegliedert worden war, gab es eine Abänderung des Statutes der Synagogengemeinde Mülheim. Da kaum jüdische Bürger dort waren, sah der Landkreis keine Trennung in zwei Gruppen vor, weil von 56 jüdischen Einwohnern nur 12 männliche zu den Kultuskosten beitrugen.




Am 12.Mai 1902 wurde dann die neue Satzung – in Anlehnung an das Statut für die Synagogengemeinde in Köln-Ehrenfeld – beschlossen; hierin wurde festgelegt, dass die Synagoge von nun an „Synagoge zu Zündorf“ heiße. Weiter wurde bestimmt, dass die Synagogengemeinde solle einen Synagogenvorsteher wählen solle, welcher Repräsentant der jeweiligen Synagoge sei. Es dürfe kein Beliebiger sein, es solle eine ortsansässige Person sein. Der Vorstand und die Mitglieder der Repräsentantenversammlung (darunter auch zwei Personen aus Zündorf) unterzeichneten diese Satzung. Nach langen Verhandlungen wurde am 3. November 1902 sie vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz unterzeichnet; sie trat am 1.Januar 1903 in Kraft.

Vor allem hatte die Kölner Regierung festlegt, dass die jüdischen Kinder im schulpflichtigen Alter jüdischen Religionsunterricht in einer jüdischen Elementarschule oder durch Privatlehrer erhalten sollten.

Da es notwendig war, wissenschaftlich geschulte Religionslehrer und Rabbiner auszubilden, richtete man in Europa und in den Vereinigten Staaten im letzten Jahrhundert spezielle jüdische Seminare für diesen Zweck ein. Diese Seminare waren bis auf die Landesrabbinerschule in Budapest aus eigener und privater Initiative entstanden und bezogen ihre Beiträge aus freiwilligen Spenden. So gründete z.B. Professor Dr. Alexander Haindorf im Jahre 1825 die Marks-Haindorfsche Stiftung zur Bildung von Lehrern und Förderung von Handwerken unter den Juden. Dieses Seminar war eine Erziehungs- als auch eine Unterrichtsanstalt. Am 13.09.1824 gab es einen Erlass des Kölner Regierungspräsidenten, der besagte, dass alle jüdischen Kinder, die keine jüdische Gemeinde besuchten, am Unterricht einer christlichen Schule teilnehmen mussten (§§ 8-11). In der kleinen Zündorfer Gemeinde mussten die Kinder schon im Vorschulalter den ersten religiösen Unterricht wahrscheinlich im Familienkreis mitmachen und mit fünf Jahren gab es Bibelunterricht.

1886 bewilligten die Bürgermeistereien von Wahn und Heumar die Kosten für den Religionsunterricht für die Judenkinder in Zündorf. Im Jahre 1895 wurde unter Bezug auf die bewilligte Beihilfe für die jüdischen Kinder eine Beihilfe für den Religionsunterricht evangelischer Kinder gestellt, da die evangelische Kirche die Kosten nicht übernehmen konnte bzw. wollte. Ein im Jahre 1908 durch den Vorsteher der Zündorfer Synagogengemeinde gestellter Antrag wurde abgelehnt, da die Mindestanzahl von zwölf Schülern nicht erreicht worden war.

1911 wurde erneut ein Antrag gestellt und bewilligt; die Beihilfe betrug 60 Reichsmark.

Offensichtlich sind viele Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Zündorf nicht vermögend gewesen. Von den 26 Gemeindemitgliedern waren nur fünf in der Lage, ihren Beitrag zu den Kultuskosten zu bezahlen; vielfach wurden Zinsen erlassen oder gesenkt, der Witwe Aaron Cahn in Niederzündorf und der Sara Moses wurden 3,00 RM aus der Armenkasse gezahlt.