
Die
Synagogengemeinde Zündorf wird selbstständig
Als im Jahre 1901 die Bürgermeisterei Mülheim aus
dem Landkreis Mülheim ausgegliedert worden war, gab
es eine Abänderung des Statutes der
Synagogengemeinde Mülheim. Da kaum jüdische Bürger
dort waren, sah der Landkreis keine Trennung in zwei
Gruppen vor, weil von 56 jüdischen Einwohnern nur 12
männliche zu den Kultuskosten beitrugen.

Am 12.Mai
1902 wurde dann die neue Satzung – in Anlehnung an
das Statut für die Synagogengemeinde in
Köln-Ehrenfeld – beschlossen; hierin wurde
festgelegt, dass die Synagoge von nun an „Synagoge
zu Zündorf“ heiße. Weiter wurde bestimmt, dass die
Synagogengemeinde solle einen Synagogenvorsteher
wählen solle, welcher Repräsentant der jeweiligen
Synagoge sei. Es dürfe kein Beliebiger sein, es
solle eine ortsansässige Person sein. Der Vorstand
und die Mitglieder der Repräsentantenversammlung
(darunter auch zwei Personen aus Zündorf)
unterzeichneten diese Satzung. Nach langen
Verhandlungen wurde am 3. November 1902 sie vom
Oberpräsidenten der Rheinprovinz unterzeichnet; sie
trat am 1.Januar 1903 in Kraft.
Vor allem hatte die Kölner Regierung festlegt, dass
die jüdischen Kinder im schulpflichtigen Alter
jüdischen Religionsunterricht in einer jüdischen
Elementarschule oder durch Privatlehrer erhalten
sollten.
Da es notwendig war, wissenschaftlich geschulte
Religionslehrer und Rabbiner auszubilden, richtete
man in Europa und in den Vereinigten Staaten im
letzten Jahrhundert spezielle jüdische Seminare für
diesen Zweck ein. Diese Seminare waren bis auf die
Landesrabbinerschule in Budapest aus eigener und
privater Initiative entstanden und bezogen ihre
Beiträge aus freiwilligen Spenden. So gründete z.B.
Professor Dr. Alexander Haindorf im Jahre 1825 die
Marks-Haindorfsche Stiftung zur Bildung von Lehrern
und Förderung von Handwerken unter den Juden. Dieses
Seminar war eine Erziehungs- als auch eine
Unterrichtsanstalt. Am 13.09.1824 gab es einen
Erlass des Kölner Regierungspräsidenten, der
besagte, dass alle jüdischen Kinder, die keine
jüdische Gemeinde besuchten, am Unterricht einer
christlichen Schule teilnehmen mussten (§§ 8-11). In
der kleinen Zündorfer Gemeinde mussten die Kinder
schon im Vorschulalter den ersten religiösen
Unterricht wahrscheinlich im Familienkreis mitmachen
und mit fünf Jahren gab es Bibelunterricht.
1886 bewilligten die Bürgermeistereien von Wahn und
Heumar die Kosten für den Religionsunterricht für
die Judenkinder in Zündorf.
Im Jahre 1895 wurde unter Bezug auf die bewilligte
Beihilfe für die jüdischen Kinder eine Beihilfe für
den Religionsunterricht evangelischer Kinder
gestellt, da die evangelische Kirche die Kosten
nicht übernehmen konnte bzw. wollte. Ein im Jahre
1908 durch den Vorsteher der Zündorfer
Synagogengemeinde gestellter Antrag wurde abgelehnt,
da die Mindestanzahl von zwölf Schülern nicht
erreicht worden war.
1911 wurde erneut ein Antrag gestellt und bewilligt;
die Beihilfe betrug 60 Reichsmark.
Offensichtlich sind viele Mitglieder der jüdischen
Gemeinde in Zündorf nicht vermögend gewesen. Von den
26 Gemeindemitgliedern waren nur fünf in der Lage,
ihren Beitrag zu den Kultuskosten zu bezahlen;
vielfach wurden Zinsen erlassen oder gesenkt, der
Witwe Aaron Cahn in Niederzündorf und der Sara Moses
wurden 3,00 RM aus der Armenkasse gezahlt.
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