Die Ergebnisse
Minderheiten und ihre Grundrechte in Köln Porz von 1870 bis heute  -
Die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
 

Die Zielsetzung des Projektes war es, zu untersuchen, wie in einem eng räumlich begrenzten Gebiet innerhalb eines Zeitraumes von 140 Jahren mit den Grundrechten von Minderheiten verschiedener ethnischer Herkünfte umgegangen worden ist. Dabei galt es zu beobachten, wie sich die Bevölkerung gegenüber den Minderheiten verhalten hat und was die Minderheiten getan haben, um sich zu integrieren bzw. wenigstens in Zeiten offensichtlicher Unterdrückung so zu verhalten, dass man sich politischer und ethnischer Verfolgung möglichst entziehen konnte. Auf die Zukunft hin betrachtet, soll untersucht werden, wie eine Stadt in der Europäischen Gemeinschaft sich heute den Herausforderungen durch Migration und der Niederlassung von Minderheiten stellt und was sie aus der Geschichte gelernt hat, Grundrechtsverstößen präventiv entgegenzuwirken.

Hierzu ist es notwendig, die Grundrechte herauszuarbeiten, die für die Beurteilung der Lage von Minderheiten in Porz von den vergangenen 140 Jahren bis heute heranzuziehen sind.

Aussagen über die verschiedenen Grundrechte können abgeleitet werden aus  der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 (Resolution 217 A (III) der Generalversammlung)1) sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 18.12.2000,  C 364/1 - C364/22).

Die Allgemeine Menschenrechtserklärung enthält 30 Artikel, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 54 Artikel.
2)

Weil die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihre Präambel zeitlich näher und konkreter auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der EU abgestimmt sind, folgen wir in unseren Betrachtungen diesen Texten.3)  All jene Rechte, die bislang in verschiedenen Rechtsakten - nationalen Rechtsvorschriften sowie internationalen Übereinkommen des Europarates, der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation - enthalten waren, finden sich nun erstmals in einem einzigen Dokument wieder. Die Charta verleiht den Grundrechten größere Sichtbarkeit und Klarheit und trägt damit zur Entwicklung des Konzepts der Unionsbürgerschaft und zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bei.  Beim Entwurf  für die Charta der Grundrechte vom 22.5.2005 wird seitens der Gesellschaft für bedrohte Völker International in einer schriftlichen Anhörung deutlich gemacht, dass die Überlegungen darauf abgestellt werden, einen wirksamen Minderheitenschutz in der künftigen Grundrechtscharta der EU sicherzustellen.3)

Hieraus ergeben sich direkte Anknüpfungspunkte zu unserer
Untersuchung.4)
 

Quellen:

1)  Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948
    (Resolution 217 A (III) der Generalversammlung)
   
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2)  Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in: Amtsblatt
     der Europäischen Gemeinschaften, 18.12.2000, C 364, S. 8.

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3)  Anhörung der Gesellschaft für bedrohte Völker zum Entwurf der
     Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Für einen
     wirksamen Minderheitenschutz in der künftigen
     Grundrechtecharta der EU

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       Zur Rolle des Minderheitenschutzes hier klicken.
 

4)  Über die Entstehungsgeschichte der Grundrechtscharta kann
     man sich hier (u.a. auch auf der Webseite des Bundes- 
     kanzleramtes Österreich) informieren:

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