Die Zielsetzung des Projektes
war es, zu untersuchen, wie in einem eng räumlich begrenzten
Gebiet innerhalb eines Zeitraumes von 140 Jahren mit den
Grundrechten von Minderheiten verschiedener ethnischer
Herkünfte umgegangen worden ist. Dabei galt es zu
beobachten, wie sich die Bevölkerung gegenüber den
Minderheiten verhalten hat und was die Minderheiten getan
haben, um sich zu integrieren bzw. wenigstens in Zeiten
offensichtlicher Unterdrückung so zu verhalten, dass man
sich politischer und ethnischer Verfolgung möglichst
entziehen konnte. Auf die Zukunft hin betrachtet, soll
untersucht werden, wie eine Stadt in der Europäischen
Gemeinschaft sich heute den Herausforderungen durch
Migration und der Niederlassung von Minderheiten stellt und
was sie aus der Geschichte gelernt hat, Grundrechtsverstößen
präventiv entgegenzuwirken.
Hierzu ist es notwendig, die Grundrechte herauszuarbeiten,
die für die Beurteilung der Lage von Minderheiten in Porz
von den vergangenen 140 Jahren bis heute heranzuziehen sind.
Aussagen über die verschiedenen Grundrechte können
abgeleitet werden aus der Allgemeinen
Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen vom
10.12.1948 (Resolution 217 A (III) der Generalversammlung)1)
sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 18.12.2000,
C 364/1 - C364/22).
Die Allgemeine Menschenrechtserklärung enthält 30 Artikel,
die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 54
Artikel.2)
Weil die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und
ihre Präambel zeitlich näher und konkreter auf die
Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der EU abgestimmt
sind, folgen wir in unseren Betrachtungen diesen Texten.3)
All jene Rechte, die bislang in verschiedenen Rechtsakten -
nationalen Rechtsvorschriften sowie internationalen
Übereinkommen des Europarates, der Vereinten Nationen und
der Internationalen Arbeitsorganisation - enthalten waren,
finden sich nun erstmals in einem einzigen Dokument wieder.
Die Charta verleiht den Grundrechten größere Sichtbarkeit
und Klarheit und trägt damit zur Entwicklung des Konzepts
der Unionsbürgerschaft und zur Schaffung eines Raumes der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bei. Beim Entwurf für die Charta der Grundrechte vom
22.5.2005 wird seitens der Gesellschaft für bedrohte Völker
International in einer schriftlichen Anhörung deutlich
gemacht, dass die Überlegungen darauf abgestellt werden,
einen wirksamen Minderheitenschutz in der künftigen Grundrechtscharta der EU sicherzustellen.3)
Hieraus ergeben sich direkte Anknüpfungspunkte zu unserer
Untersuchung.4)