Die Beschlagnahmung der Wahner Heide durch die belgische Armee
 

 
 

             

 
 

17ème Brigade blindée (Panzerbrigade)1)

 


Auf der Grundlage des Deutschlandvertrages wurde mit Militärbefehl vom 17.3.1951 das Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes von den belgischen Streitkräften mit Wirkung ab 1. April 1951 beschlagnahmt.

     
       Die roten Markierungen zeigen in etwa den Verlauf
                    des belgischen Sperrgebietes2)
 


Der Platz war in den belgischen Truppen für ihre Übungen zugewiesen worden. Große Teile der Wahnheide wurden für Öffentlichkeit gesperrt.

 

 

 

 
   

           Satellitenaufnahme von Camp Altenrath ca. 20062)

   


An zwei Standorten im Heidegebiet wurden neue Kasernen für das belgische  Militär errichtet. Eine weitere Kaserne wurde im Norden von Porz errichtet (Brasseur-Kaserne).

 

 
 

Kaserne "Camp Altenrath": "Camp Major Legrand"3)

 
 

 
 

Kaserne "Camp Spich": "Camp Roi Baudouin"3

 


Zeitweise lagen das gesamte belgische Feldheer und große Teile der Luftwaffe in Deutschland.

Dies führte dazu, dass nicht nur viele Soldaten, sondern auch deren Angehörige im Umfeld des Truppenübungsplatzes Wahner Heide untergebracht werden mussten. Ca. 6500 Belgier wohnten mit ihren Familienangehörigen hier. Während ledige Soldaten in der Regel in der Kaserne wohnten, wurden den höheren Dienstgraden und Soldaten mit Familien Wohnraum im Rheinisch-Bergischen-Kreis und im Rhein-Siegkreis zugewiesen. Eine zentrale Unterbringung an einem Ort wäre aus räumlichen Gründen nicht möglich gewesen.

Folgende Städte/Stadtteile und Gemeinden hatten in den Jahren 1951 bis 2004 belgische Bewohner:

• Bensberg
• Bergisch Gladbach
• Porz
• Rösrath
• Siegburg
• Spich (Troisdorf)
• Troisdorf

Die Belgier bauten eigene Bildungseinrichtungen auf:

• eine Schule in Siegburg
• Athénée Royal in Rösrath (heute: Haus Venauen)

Ab 1950 wurde auf dem Areal der ehemaligen Gauschule der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt ein belgisches Internat und Gymnasium untergebracht (französisch: Athénée Royal). Während die Jungen ihre Schlafräume in Venauen hatten, waren die Mädchen zunächst im nahe gelegenen Schloss Eulenbroich untergebracht. Bis 1963 wurde das Atheneum von einem französisch sprechenden Präfekten geleitet. Der Sprachenstreit zwischen Flamen und Wallonen hatte auch Auswirkungen auf das Rösrather Atheneum. 1963 bestanden die Flamen auf der Einrichtung einer gesonderten niederländischsprachigen Sektion. Bis 1966 wurde dann der flämische Teil komplett ins Bensberger Schloss ausgelagert.

  Auf der Webseite der ehemaligen Schülerinnen und Schüler des
       Athénée Royal in Rösrath findet man weitere Informationen

 

 
 

Athénée Royal4

 
 

 
 

Haus Venauen5)

 


In den meisten Gemeinden richteten die Belgier eigene Supermärkte ein; ebenso gab es eine "Zentralkantine" (CMC/MHK).

 

 

 
  Zentralkantine1)   CMC/MHK1)  

 

Es gab eigene Radio- und Fernsehumsetzer, die die Streitkräfte und deren Angehörige mit den Programmen aus Belgien versorgten.

Die Fernsehprogramme wurden in flämischer und französischer Sprache ausgestrahlt. Sie wurden nicht für die belgischen Streitkräfte und deren Angehörige in Deutschland eigens produziert; sie waren mit dem Angebot des belgischen Fernsehens identisch.

• der Sendeturm am Scherbüchel in Rösrath
                                                       

• der Sendeturm auf dem Kasernengelände
   in Spich                                         

 

 

 
    Spich3)



Quellen:

 1) Die Bilder sind der Internetpräsenz "Lost Sites" von Christoph
     Kämper entnommen. Wir danken Herrn Kämper für die
     Überlassung der Nutzungsrechte. Alle nicht gesondert
     gekennzeichneten Bilder über die belgischen Streitkräfte
     stammen von J. Hindrichs.

2)  Die Satellitenaufnahmen stammen von "Google Maps"

3)  Fotos von © Jochen Hindrichs, 2009

4) Foto: Archiv des BGV Rhein-Berg. Dort finden sich Fotos, die den
    Abriss der Schule dokumentieren.

5) Die Informationen zur Geschichte und das Foto sind entnommen aus
    Wikipedia, Artikel "Haus Venauen",
    Genehmigung der Weiterverwendung: GFDL, cc-by-sa-2.5,2.0,1.0