Der Friedhof und seine Eigentümer
 
Der Verkauf des jüdischen Friedhofs an die Gemeinde Porz

Im November 1942 wurde die Synagogengemeinde Zündorf vom Amtsgericht Köln aufgelöst und das Vermögen der Reichsvereinigung der Juden übertragen.
 
Die Bezirkstelle Rheinland bot nun am 16. Dezember 1942 der Gemeinde Porz den jüdischen Friedhof Zündorf zum Kauf an.  
     
  Die Gemeinde Porz schrieb am 14. Januar 1943, dass sie bereit sei, das 3700qm große Friedhofsgelände für 740 RM zu kaufen. Ferner wurde darum gebeten, die Akttätigung von Notar Witthoff in Köln-Deutz durchführen zu lassen.
     
Der Abschluss des Vertrages wurde jedoch hinausgezögert, da die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nicht erteilt wurde, weil das Reichssicherheitshauptamt die Arbeit der Reichsvereinigung der Juden im Juni 1943 beendete. So wurde der Oberfinanzpräsident der Stadt Köln als Verwalter des Friedhofsgrundstückes eingesetzt.  
     
  Am 20. Januar 1944 wurde das Kaufverfahren wieder eingeleitet, und der Oberfinanzpräsident teilte in einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Porz mit, dass er ihnen das Grundstück mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen, die er zu diesem Zeitpunkt noch einzuholen hätte, zu dem ursprünglich vereinbarten Preis verkaufen könne. Auf eine Eintragung müsse zwar vorerst verzichtet werden, da man erst warten müsse, bis das Vermögen der RVdJ an das Großdeutsche Reich über gegangen ist, aber er könne dennoch mit Tätigung des Verkaufs der Gemeinde Porz das Grundstück überlassen.
     
Am 2. Februar 1944 bestätigte der Oberfinanzpräsident der Stadt Köln dem Bürgermeister der Stadt Porz, seine Vollmacht für den Verkauf des Friedhofs. Wieder wurde der Notar Dr. jur. Gustav Witthoff in Köln-Deutz für die Tätigung des Kaufvertrages vorgeschlagen.  
     
  So erschienen am 23. März 1944 Herr Steueramtmann Erich Reuter, als Vertreter für das Großdeutsche Reich, und Herr Notariatssekretär Otto Schmidtmann, handelnd als Vertreter der Gemeinde Porz, ohne Vertretungsmacht, vor dem Notar, zu Tätigung des Kaufvertrages.
     
Das Grundstück ging an die Gemeinde Porz über, jedoch erfolgte keine Änderung im Grundbuch, weil die Unterschrift des Bürgermeisters fehlte.  
     


Die Rückübertragung des jüdischen Friedhofs an die Kölner Synagogengemeinde

Die britische Militärregierung hatte am 20. Oktober 1947 verfügt, dass der Judenfriedhof in Porz kostenlos an die Synagogengemeinde in Köln zurückgegeben werden sollte. Bereits 1946 versuchte das Finanzamt Köln Nord, die Gemeinde Porz als vermeintliche Eigentümerin des Grundstück zur Zahlung der Grunderwerbssteuer heranzuziehen. Die Gemeindeverwaltung berief sich zunächst auf fehlende Akten und ignorierte weitere Schreiben. Auch die Abwicklungsstelle für Reichsvermögen versuchte vergebens, die Gemeinde Porz zur Zahlung zu bewegen. Schließlich wurde der Rheinisch-Bergische Kreis bemüht, die Porzer Gemeinde zur Zahlung der Steuer oder zur Klärung der Eigentumsverhältnisse anzuhalten. Etliche Aufforderungen ließ die Gemeinde Porz ohne Reaktion ins Leere laufen. Die am 30.9.1948 vom Rheinisch-Bergischen Kreis versandte zweite Mahnung zeigte erste Erfolge, zumal die Gemeinde Porz gleichzeitig aufgefordert worden war, über die Gründe der Auskunftsverschleppung zu berichten: Am 10.6.1948 erteilte sie nicht die gewünschten Auskünfte, sondern kündigte auch einem Pächter, der das Friedhofsgelände "seit Jahren" als Weideland genutzt hatte. Der Rheinisch-Bergische Kreis forderte am 4.4.1949 die Gemeinde Porz auf, das Friedhofsgelände der Synagogengemeinde Köln zurück zu übertragen. Erst auf die zweite Mahnung vom 26.4.1949 hin muss die Gemeinde Porz dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises offenbaren, dass sie nie Eigentümerin des jüdischen Friedhofs gewesen sei: der Notarvertrag war nicht vom Bürgermeister unterschrieben worden, sodass eine Auflassung nicht erfolgt sei. 
 

Am 18.05.1946 fordert das Finanzamt Köln-Nord die Gemeinde Porz zur Zahlung der Grunderwerbssteuer auf [StA Porz]  
     
  14.06.1946: Die Gemeinde Porz berichtet dem  Finanzamt Köln-Nord, dass die Akten nicht aufzufinden seien [StA Porz]
     
17.10.1947: Die Abwicklungsstelle für Reichsvermögen Wahn fordert nunmehr
die Zahlung der Grunderwerbssteuer [StA Porz]
 
     
  14.05.1948: Die Synagogengemeinde Köln stellt an die Gemeinde Porz eine Anfrage nach dem Zustand des Friedhofs [StA Porz]
     
09.06.1948: Die Gemeinde Porz beantwortet die Anfrage der Synagogengemeinde Köln [StA Porz]  
     
  30.09.1948: Rheinisch-Bergischer-Kreis mahnt zum zweiten Mal die Gemeinde Porz ab, über die Besitzverhältnisse Auskunft zu erteilen [StA Porz]
     
06.10.1948: Die Gemeinde Porz erteilt
Auskunft an den Rheinisch-Bergischen Kreis über die Besitzverhältnisse [StA Porz]
 
     
  06.10.1948: Die Gemeinde Porz kündigt dem Bäcker J. Platz die Nutzung des jüdischen Friedhofes als Weideland [StA Porz]
     
04.04.1949: Der Rheinisch-Bergische-Kreis fordert die Gemeinde Porz
zur Rückübertragung des jüdischen Friedhofs auf [StA Porz]:

"Die Erledigung meiner Verfügung wird sofort erwartet ..."
 
     
  03.05.1949: Die Gemeinde Porz bestätigt dem  Rheinisch-Bergischen-Kreis, dass sie nie Eigentümerin des Friedhofes gewesen sei, weil der Notarvertrag nicht in Kraft getreten sei.  [StA Porz]
     

Die vollständige Quellensammlung zum Verkauf und zur Rückübertragung des jüdisches Friedhofs ist hier zu finden.