
Der Friedhof und seine Eigentümer
Der
Verkauf des jüdischen Friedhofs an die Gemeinde Porz
Im November 1942 wurde die Synagogengemeinde Zündorf
vom Amtsgericht Köln aufgelöst und das Vermögen der
Reichsvereinigung der Juden übertragen.
Die Bezirkstelle
Rheinland bot nun am 16. Dezember 1942 der
Gemeinde Porz den jüdischen Friedhof Zündorf zum
Kauf an. |
|
 |
|
|
|
 |
|
Die Gemeinde Porz schrieb am 14. Januar 1943,
dass sie bereit sei, das 3700qm große
Friedhofsgelände für 740 RM zu kaufen. Ferner
wurde darum gebeten, die Akttätigung von Notar
Witthoff in Köln-Deutz durchführen zu lassen. |
|
|
|
Der Abschluss
des Vertrages wurde jedoch hinausgezögert, da
die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nicht
erteilt wurde, weil das
Reichssicherheitshauptamt die Arbeit der
Reichsvereinigung der Juden im Juni 1943
beendete. So wurde der Oberfinanzpräsident der
Stadt Köln als Verwalter des
Friedhofsgrundstückes eingesetzt. |
|
 |
|
|
|
 |
|
Am 20. Januar 1944 wurde das Kaufverfahren
wieder eingeleitet, und der Oberfinanzpräsident
teilte in einem Schreiben an den Bürgermeister
der Stadt Porz mit, dass er ihnen das Grundstück
mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen,
die er zu diesem Zeitpunkt noch einzuholen
hätte, zu dem ursprünglich vereinbarten Preis
verkaufen könne. Auf eine Eintragung müsse zwar
vorerst verzichtet werden, da man erst warten
müsse, bis das Vermögen der RVdJ an das
Großdeutsche Reich über gegangen ist, aber er
könne dennoch mit Tätigung des Verkaufs der
Gemeinde Porz das Grundstück überlassen. |
|
|
|
Am 2. Februar
1944 bestätigte der Oberfinanzpräsident der
Stadt Köln dem Bürgermeister der Stadt Porz,
seine Vollmacht für den Verkauf des Friedhofs.
Wieder wurde der Notar Dr. jur. Gustav Witthoff
in Köln-Deutz für die Tätigung des Kaufvertrages
vorgeschlagen. |
|
 |
|
|
|
 |
|
So erschienen am 23. März 1944 Herr
Steueramtmann Erich Reuter, als Vertreter für
das Großdeutsche Reich, und Herr
Notariatssekretär Otto Schmidtmann, handelnd als
Vertreter der Gemeinde Porz, ohne
Vertretungsmacht, vor dem Notar, zu Tätigung des
Kaufvertrages. |
|
|
|
Das Grundstück
ging an die Gemeinde Porz über, jedoch erfolgte
keine Änderung im Grundbuch, weil die
Unterschrift des Bürgermeisters fehlte. |
|
 |
|
|
|
Die Rückübertragung des jüdischen Friedhofs an
die Kölner Synagogengemeinde
Die britische Militärregierung hatte am 20. Oktober
1947 verfügt, dass der Judenfriedhof in Porz
kostenlos an die Synagogengemeinde in Köln
zurückgegeben werden sollte. Bereits 1946 versuchte
das Finanzamt Köln Nord, die Gemeinde Porz als
vermeintliche Eigentümerin des Grundstück zur
Zahlung der Grunderwerbssteuer heranzuziehen. Die
Gemeindeverwaltung berief sich zunächst auf fehlende
Akten und ignorierte weitere Schreiben. Auch die
Abwicklungsstelle für Reichsvermögen versuchte
vergebens, die Gemeinde Porz zur Zahlung zu bewegen.
Schließlich wurde der Rheinisch-Bergische Kreis
bemüht, die Porzer Gemeinde zur Zahlung der Steuer
oder zur Klärung der Eigentumsverhältnisse
anzuhalten. Etliche Aufforderungen ließ die Gemeinde
Porz ohne Reaktion ins Leere laufen. Die am
30.9.1948 vom Rheinisch-Bergischen Kreis versandte
zweite Mahnung zeigte erste Erfolge, zumal die
Gemeinde Porz gleichzeitig aufgefordert worden war,
über die Gründe der Auskunftsverschleppung zu
berichten: Am 10.6.1948 erteilte sie nicht die
gewünschten Auskünfte, sondern kündigte auch einem
Pächter, der das Friedhofsgelände "seit Jahren" als
Weideland genutzt hatte. Der Rheinisch-Bergische
Kreis forderte am 4.4.1949 die Gemeinde Porz auf,
das Friedhofsgelände der Synagogengemeinde Köln
zurück zu übertragen. Erst auf die zweite Mahnung
vom 26.4.1949 hin muss die Gemeinde Porz dem Landrat
des Rheinisch-Bergischen Kreises offenbaren, dass
sie nie Eigentümerin des jüdischen Friedhofs gewesen
sei: der Notarvertrag war nicht vom
Bürgermeister unterschrieben worden, sodass eine
Auflassung nicht erfolgt sei.
Am 18.05.1946 fordert das Finanzamt Köln-Nord
die Gemeinde Porz zur
Zahlung der Grunderwerbssteuer auf [StA Porz] |
|
 |
|
|
|
 |
|
14.06.1946: Die Gemeinde Porz berichtet dem
Finanzamt Köln-Nord, dass die Akten nicht
aufzufinden seien [StA Porz] |
|
|
|
17.10.1947: Die
Abwicklungsstelle für Reichsvermögen Wahn
fordert nunmehr
die Zahlung der Grunderwerbssteuer [StA Porz] |
|
 |
|
|
|
 |
|
14.05.1948: Die Synagogengemeinde Köln stellt an
die Gemeinde Porz eine Anfrage nach dem Zustand
des Friedhofs [StA Porz] |
|
|
|
09.06.1948: Die
Gemeinde Porz beantwortet die Anfrage der
Synagogengemeinde Köln [StA Porz] |
|
 |
|
|
|
 |
|
30.09.1948: Rheinisch-Bergischer-Kreis mahnt zum
zweiten Mal die Gemeinde Porz ab, über die
Besitzverhältnisse Auskunft zu erteilen [StA
Porz] |
|
|
|
06.10.1948: Die
Gemeinde Porz erteilt
Auskunft an den Rheinisch-Bergischen Kreis über
die Besitzverhältnisse [StA Porz] |
|
 |
|
|
|
 |
|
06.10.1948: Die Gemeinde Porz kündigt dem Bäcker
J. Platz die Nutzung des jüdischen Friedhofes
als Weideland [StA Porz] |
|
|
|
04.04.1949: Der
Rheinisch-Bergische-Kreis fordert die Gemeinde
Porz
zur Rückübertragung des jüdischen Friedhofs auf
[StA Porz]:
"Die Erledigung meiner Verfügung wird sofort
erwartet ..." |
|
 |
|
|
|
 |
|
03.05.1949: Die Gemeinde Porz bestätigt dem
Rheinisch-Bergischen-Kreis, dass sie nie
Eigentümerin des Friedhofes gewesen sei, weil
der Notarvertrag nicht in Kraft getreten sei.
[StA Porz] |
|
|
|
Die vollständige
Quellensammlung zum Verkauf und zur Rückübertragung
des jüdisches Friedhofs ist
hier zu
finden.
|
|