Nachdem die
französische Revolution beendet war, erließ der der
französische Innen- und Finanzminister einen Erlass,
der die Diskriminierung der Juden aufhob; ihnen
wurden die vollen Menschen- und Bürgerrechte
bestätigt. 1808 wurde verfügt, dass Juden feste
Familien- und Vornamen annehmen sollten; hierdurch
wurde erreicht, dass sie sich zunehmend in die
staatliche Ordnung Frankreichs einfügten. Allerdings
galt dieser Erlass nur für die Juden, die sich zu
diesem Zeitpunkt in Frankreich aufhielten. Andere
mussten sich erst an die Regierung wenden.
Überall, wo die Franzosen hinkamen, wurden die Tore
zu den Judengassen zerstört, so auch die Tore der
Judengasse in Zündorf. Heute wird die Judengasse in
Zündorf Gütergasse genannt.
Als die Franzosen 1798 die linke Rheinseite in ihrer
Gewalt hatten, sagte Regierungskommissar Rudler:
„Was auch immer nach Sklaverei schmeckt, ist
abgeschafft. Nur vor Gott werdet ihr Rechenschaft
über euern religiösen Glauben abzulegen haben. Eure
bürgerlichen Rechte werden nicht länger von eurer
Abstammung abhängen. Was diese auch immer sein mag,
sie wird ohne Unterschied toleriert werden und sich
gleichen Schutzes erfreuen“.
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Jüdische Landarbeiter |
Eine Obstplantage
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