PRÄAMBEL
Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage
gemein-samer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem
sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.
In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen
Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und
universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der
Gleichheit und der Soli-darität. Sie beruht auf den
Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie
stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem
sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts begründet.
Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser
gemein-samen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen
und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen
Identität der Mitglied-staaten und der Organisation ihrer
staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler
Ebene bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewo-gene und
nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt den freien
Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie
die Niederlassungsfreiheit sicher.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der
Weiterentwick-lung der Gesellschaft, des sozialen
Fortschritts und der wissen-schaftlichen und technologischen
Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem
sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden.
Diese Charta bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten
und Aufgaben der Gemeinschaft und der Union und des
Subsidiari-tätsprinzips die Rechte, die sich vor allem aus
den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen
internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, aus dem
Vertrag über die Europäische Union und den
Gemeinschaftsverträgen, aus der Europäischen Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, aus den von
der Gemeinschaft und dem Europarat beschlossenen
Sozialchartas sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs
der Europäischen Gemeinschaften und des Euro-päischen
Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben.
Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortlichkeiten und
Pflichten sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch
gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen
Generationen verbunden.
Daher erkennt die Union die nachstehen d aufgeführten
Rechte, Freiheiten und Grundsätze an.
Quellen:
1)
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in:
Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften, 18.12.2000, C 364, S.
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